Rechtsanwältin Dr. Veronika Frey

 

Online-Scheidung

Trotz fortschreitender Digitalisierung und Vernetzung des Lebens in allen Bereichen gibt es kein Scheidungsverfahren, das gänzlich "online" und im Internet durchgeführt werden kann.

Ein Scheidungsverfahren wird nach wie vor bei einem Familiengericht geführt, es muss ein von einem Anwalt unterzeichneter Scheidungsantrag eingereicht werden und es findet eine mündliche, nichtöffentliche Verhandlung vor dem Familienrichter statt, zu der das persönliche Erscheinen beider Ehegatten angeordnet wird.

Unter dem Schlagwort "Online-Scheidung" wird deshalb regelmäßig verstanden, dass der Kontakt und die Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Mandant auf elektronischem Weg und ohne persönliches Beratungsgespräch in der Kanzlei abläuft:  

Der Mandant übermittelt dem Rechtsanwalt nach Klärung der Frage, dass ein Mandatsverhältnis abgeschlossen wird, alle notwendigen Daten und Unterlagen für einen Scheidungsantrag, der Rechtsanwalt erstellt diesen und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Auch die nachfolgende Korrespondenz erfolgt auf diese Weise. Zum Scheidungstermin treffen sich dann Rechtsanwalt und Mandant bei Gericht.

Dieses Verfahren ist für Ehescheidungen sinnvoll, bei denen außer der Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich alle anderen Punkte bereits zwischen den Ehegatten geklärt sind, keinerlei Beratungsbedarf mehr besteht zu Punkten, die mit der Ehescheidung in Verbindung stehen (elterliche Sorge, Unterhalt, Umgang, Zugewinn, Hausrat, Ehewohnung, Vermögen etc.), sich die Ehegatten also über alle Punkte einig sind. 

Kostengünstiger wird das gerichtliche Scheidungsverfahren dadurch nicht, auf die Schnelligkeit des gerichtlichen Verfahrens hat die Frage, wie der Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant gestaltet wird, keinen Einfluß. Auch bei einer "online-Scheidung" muss bei Einreichung des Scheidungsantrages das Trennungsjahr abgelaufen sein.

Das Verfahren kann etwas zeitgünstiger abgewickelt werden, wenn kein Beratungstermin in der Kanzlei erfolgt. Kostensparender kann es möglicherweise sein, wenn kein weitergehendes Beratungsgespräch stattfindet,  das zusätzliche Kosten verursacht.

Sollten Sie für Ihr Scheidungsverfahren an einer "Online-Scheidung" Interesse haben, setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular mit mir in Verbindung unter Nennung der Namen von Ihnen und Ihrem Ehepartner.  Damit kann ich prüfen, ob ich das Mandat annehmen kann oder vielleicht schon Ihren Ehepartner  vertrete. 

 

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